Ab 2. August 2026: Jedes KI-generierte Bild muss maschinenlesbar als kuenstlich erzeugt markiert werden.
EU AI Act Artikel 50 wird am 2. August 2026 rechtsverbindlich. Kernanforderungen: 1) Anbieter muessen KI-generierte Bilder maschinenlesbar kennzeichnen. 2) Nutzer von Deepfake-Systemen muessen sichtbar offenlegen. 3) KI-Bilder sind NICHT urheberrechtlich schuetzbar ohne menschliche Schoepfung. 4) Ein Prompt allein reicht nicht fuer Urheberrecht. 5) Trainingsdaten-Quellen muessen offengelegt werden.
Ab August 2026: Wer ein KI-Bild auf Social Media postet das wie ein echtes Foto aussieht, MUSS kennzeichnen dass es KI-generiert ist. Deepfakes von Personen ohne Kennzeichnung sind verboten.